Das Führungszeugnis ist eine amtliche Urkunde auf grünem Spezialpapier. Es enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und informiert über bestimmte strafrechtliche Verurteilungen. Dadurch können Behörden oder Arbeitgeber die persönliche Zuverlässigkeit besser einschätzen.
Das Bundesamt für Justiz erstellt das Dokument in Bonn. Umgangssprachlich heißt es oft polizeiliches Führungszeugnis. Rechtlich handelt es sich jedoch nicht um einen Bericht der Polizei, sondern um eine behördliche Auskunft aus einem zentralen Register.
Ein Beispiel zeigt den praktischen Nutzen: Vor einer Tätigkeit mit Kindern kann eine Einrichtung einen Nachweis verlangen. So prüft sie, ob relevante Einträge vorliegen. Nicht jede Verurteilung erscheint automatisch im Dokument.
Der folgende Überblick erklärt die wichtigsten Arten, Voraussetzungen und Antragswege. Außerdem geht es um Gebühren, Zuständigkeiten und die übliche Bearbeitungszeit in Deutschland.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Dokument gibt Auskunft über bestimmte strafrechtliche Einträge.
- Das Bundesamt für Justiz stellt es in Bonn aus.
- Der Begriff „polizeilich“ ist vor allem umgangssprachlich.
- Arbeitgeber und Behörden können den Nachweis verlangen.
- Einträge erscheinen nicht in jedem Fall automatisch.
- Antrag, Kosten und Bearbeitungszeit hängen vom Verfahren ab.
Was ist ein Führungszeugnis?
Wer die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen muss, nutzt eine gesetzlich geregelte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Sie zeigt vor allem strafrechtliche Verurteilungen, die rechtlich berücksichtigt werden dürfen.
Für Inhalt und Umfang des Führungszeugnisses gilt das Bundeszentralregistergesetz, kurz BZRG. Besonders wichtig sind die §§ 30 bis 30c. Sie bestimmen, welche Eintragungen aufgenommen werden und welche Angaben außen vor bleiben.
Den Antrag können Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres stellen. Bei Minderjährigen wirken die gesetzlichen Vertreter mit. Die zuständige Stelle prüft dabei die Identität und leitet den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter.
Ein Beispiel macht die Grenzen deutlich: Eine ältere Verurteilung erscheint nicht zwingend im Dokument. Tilgungsfristen und gesetzliche Ausnahmen können verhindern, dass sie Teil des Führungszeugnisses wird.
Der Ausdruck polizeiliches Führungszeugnis ist im Alltag weit verbreitet. Tatsächlich stellt das Bundesamt für Justiz die Urkunde aus. Eine Polizeidienststelle erstellt sie nicht.
Wann wird ein Führungszeugnis benötigt?
Beim Start einer neuen Arbeitsstelle kann ein Nachweis zur persönlichen Eignung verlangt werden. Arbeitgeber prüfen damit, ob relevante Gründe gegen die geplante Tätigkeit sprechen. Besonders bei verantwortungsvollen Aufgaben ist eine klare Vorlage üblich.
Auch eine Behörde kann das Dokument für eine Genehmigung fordern. Das gilt zum Beispiel beim Antrag auf einen Fahrgastbeförderungsschein. Arbeitgeber und Behörde dürfen den Nachweis jedoch nur verlangen, wenn er für den jeweiligen Zweck sachlich begründet ist.
Wer regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, benötigt unter Umständen ein erweitertes Führungszeugnis. Das betrifft etwa Beschäftigte in Schulen oder ehrenamtliche Kräfte in einem Sportverein.
- Die anfordernde Stelle bestätigt schriftlich die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG.
- Die Bestätigung wird meist direkt für den Antrag benötigt.
- Ein typisches Beispiel ist ein ehrenamtlicher Trainer im Verein.
- Der Verein fordert den Nachweis vor Beginn der Tätigkeit an.
Die Entscheidung hängt stets vom Aufgabenbereich ab. Eine einfache Verwaltungstätigkeit stellt andere Anforderungen als die Betreuung Minderjähriger.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Je nach Empfänger und Verwendungszweck stehen drei Varianten zur Auswahl. Die Belegart N beschreibt das private Führungszeugnis. Es geht grundsätzlich an die Meldeanschrift und eignet sich meist für die Vorlage beim Arbeitgeber.
Bei einer Behörde kommt die Belegart O zum Einsatz. Die Stelle erhält das Dokument direkt. Es kann neben strafrechtlichen Angaben auch bestimmte Verwaltungsentscheidungen enthalten. Bei möglichen Eintragungen darf die betroffene Person vor der Weiterleitung beim Amtsgericht Einsicht nehmen. Diese Möglichkeit heißt Belegart P.
Das erweiterte Führungszeugnis setzt eine schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle voraus. Nach § 30a BZRG betrifft es vor allem Aufgaben mit Minderjährigen. Ein erweitertes Führungszeugnis sollte erst beantragt werden, wenn diese Bestätigung vorliegt.
Bei deutscher und weiterer europäischer Staatsangehörigkeit wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Es kann auch Angaben aus dem Herkunftsstaat enthalten. Dafür fällt keine zusätzliche Gebühr an.
Bei verschiedenen Führungszeugnissen unterscheiden sich Empfänger und Zweck. Die Wahl zwischen Führungszeugnissen richtet sich daher nach der anfordernden Stelle. Das private Führungszeugnis bleibt für viele Bewerbungen die passende Lösung. Bei grenzüberschreitenden Fällen kann ein europäisches Führungszeugnis besonders wichtig sein.
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Antrag sind klar geregelt. Personen ab 14 Jahren dürfen das Dokument selbst beim Bürgeramt oder beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren haben zusätzlich eine Wahl. Ihre gesetzlichen Vertreter, meist die Eltern, dürfen den Antrag ebenfalls stellen. Die betroffene Person kann den Vorgang jedoch auch selbst erledigen.
Bei Geschäftsunfähigkeit handelt ausschließlich der gesetzliche Vertreter. Er muss seine Vertretungsmacht durch geeignete Unterlagen nachweisen. Eine private Vollmacht reicht nicht aus.
- Eine bevollmächtigte Privatperson darf den Antrag nicht einreichen.
- Das Bürgeramt prüft die Identität und leitet den Vorgang weiter.
- Bei einer gesetzlichen Vertretung können Betreuerausweis oder Beschluss erforderlich sein.
- Die Regeln gelten unabhängig von der deutschen oder einer weiteren europäischen Staatsangehörigkeit.
Die Personen mit deutscher und weiterer europäischer Staatsangehörigkeit erhalten automatisch ein europäisches Dokument. Es kann zusätzliche Angaben aus dem Herkunftsstaat enthalten. Vor der Antragstellung sollte deshalb geprüft werden, welche Form die anfordernde Stelle erwartet.
Führungszeugnis online beantragen
Der digitale Weg spart Zeit und lässt sich bequem von zu Hause aus erledigen. Wer ein Führungszeugnis online beantragen möchte, nutzt das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de vom Bundesamt für Justiz.
Für die digitale Identifikation braucht die antragstellende Person einen aktivierten elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion. Diese Voraussetzungen gelten für die sichere Antragstellung.
Ein NFC-fähiges Smartphone liest die Daten des Personalausweises oder Aufenthaltstitels aus. Dafür eignet sich zum Beispiel die kostenlose AusweisApp. Die Anwendung führt Schritt für Schritt durch den Antrag.
Je nach Fall müssen weitere Unterlagen hochgeladen werden. Dazu zählen eine Vertretungsmacht, eine Bescheinigung für ein erweitertes Dokument oder ein Nachweis zur Gebührenbefreiung.
Die Gebühr beträgt online 13,00 Euro. Die Zahlung erfolgt derzeit ausschließlich per Kreditkarte. giropay steht seit dem 31. Dezember 2024 nicht mehr zur Verfügung.
- Portal des Bundesamts für Justiz öffnen
- Identität digital bestätigen
- Antrag vollständig ausfüllen
- Erforderliche Nachweise hochladen
- 13,00 Euro per Kreditkarte bezahlen
Bei technischen Fragen hilft die AusweisApp weiter. Wer das Dokument nicht digital online beantragen kann, nutzt den persönlichen oder schriftlichen Antrag.
Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen
Die klassische Antragstellung erfolgt in Deutschland bei der örtlichen Meldebehörde. Dafür kommen etwa das Rathaus, das Gemeindeamt oder ein Bürgerbüro infrage. Die zuständige Stelle prüft die Identität und leitet den Vorgang weiter.
Für die persönliche Antragstellung benötigt die betroffene Person einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der amtliche Lichtbildausweis muss bei der Vorsprache vorgelegt werden. Eine andere Privatperson darf den Antrag grundsätzlich nicht stellvertretend einreichen.
Ein schriftlicher Antrag setzt eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift voraus. Diese Bestätigung kann zum Beispiel ein Notar oder eine siegelführende Behörde ausstellen. Alle erforderlichen Unterlagen sollten vollständig beigefügt werden.
- Für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle nötig.
- Bei einer Vorlage bei einer Behörde gehören deren vollständige Anschrift und der Verwendungszweck in den Antrag.
- Ein Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung, sofern es vorhanden ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine persönliche Abholung beim Bundesamt für Justiz in Bonn möglich. Nach einer Nutzung des Online-Portals besteht diese Abholmöglichkeit jedoch nicht.
Gebühren, Bearbeitungszeit und Verwendung im Ausland
Für die Planung eines neuen Arbeits- oder Aufenthaltsstarts sind Kosten und Fristen wichtig. Das Führungszeugnis kostet grundsätzlich 13,00 Euro je Dokument. Eine Gebührenbefreiung kommt unter bestimmten sozialen oder ehrenamtlichen Voraussetzungen infrage.
Die reguläre Bearbeitung dauert meist 1 bis 2 Wochen. Ein europäisches Dokument kann bis zu 20 zusätzliche Arbeitstage benötigen. Bei einem Antrag aus dem Ausland oder mit Auslandsbezug kann die zuständige Stelle aktuell mehr Zeit brauchen.
- Die Antragstellung beim Bundesamt für Justiz erfolgt mit vollständigen Unterlagen.
- Bei einem schriftlichen Antrag aus dem Ausland überweist die antragstellende Person die Gebühr vorab.
- Schecks akzeptiert das Bundesamt für Justiz nicht mehr.
- Die Anschrift der empfangenden Behörde muss im Antrag korrekt angegeben sein.
Für die Nutzung im Ausland gelten zusätzliche Regeln. Vor einer Apostille oder Endbeglaubigung benötigt das Original des Führungszeugnisses die Vorbeglaubigung durch Unterschrift und Siegel. Danach prüft das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten die Unterlagen.
Eine schriftliche Aufforderung der ausländischen Stelle kann weitere Informationen nennen. Fehlende Nachweise oder eine unklare Aufforderung können die Bearbeitung verlängern und zusätzliche Gebühren auslösen. Eine frühe Prüfung der Anforderungen vermeidet unnötige Verzögerungen.
Fazit
Das Führungszeugnis ist ein amtlicher Auszug aus dem Bundeszentralregister. In Deutschland erstellt ihn das Bundesamt für Justiz. Je nach Zweck gelten unterschiedliche Dokumentarten.
Für Arbeitgeber, Behörden oder Tätigkeiten mit Minderjährigen kommt daher nicht immer dieselbe Variante infrage. Der Antrag ist ab 14 Jahren möglich. Er kann persönlich, schriftlich oder digital mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erfolgen.
Mit 13,00 Euro Gebühr und meist ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit lässt sich der Vorgang gut planen. Vor der Antragstellung sollte die anfordernde Stelle klären, welche Form des Führungszeugnisses benötigt wird.
Bei Fragen helfen aktuelle Informationen zu Antrag, Auslandsverwendung und Apostille weiter. Weitere Informationen sowie zuständige Kontaktstellen stellt das Bundesamt für Justiz online bereit.